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apodiensteOffizin Portal

Von der ePA zur Medikationsanalyse

Sie können die Medikationsliste unkompliziert noch am HV-Tisch per Screenshot aufnehmen. apodienste liest die Arzneimittel aus und zeigt Ihnen, welche pDL infrage kommen. Die fachliche Bewertung bleibt weiterhin in Ihren Händen.

Rahmen über die Medikationsliste ziehen, MediSnap liest sie aus

Der Ablauf

In wenigen Minuten zur pDL

Sie benötigen keine Schnittstelle zu Ihrer Warenwirtschaft. MediSnap liest die Medikationsdaten direkt von Ihrem Bildschirm aus und funktioniert dadurch unabhängig von der eingesetzten Warenwirtschaft.

Schritt 1 · Ansprache am HV-Tisch

Die Ansprache bleibt Ihre Aufgabe

Eine Patientin kommt in Ihre Apotheke und bringt ihren Medikationsplan mit oder Sie haben ihre Medikation bereits in Ihrer Warenwirtschaft vorliegen.

Nimmt sie dauerhaft fünf oder mehr Arzneimittel ein, können Sie sie auf die Möglichkeit einer Medikationsanalyse ansprechen. Ob daraus eine pDL entsteht, entscheiden Sie mit der Ansprache selbst. Wie sich das Thema unkompliziert ansprechen lässt, haben wir aus der Praxis zusammengetragen.

So sprechen Sie das Thema an

Schritt 2 · Erfassen

Screenshot aus der ePA oder Scan des Medikationsplans

MediSnap läuft direkt über die Windows-Taskleiste. Eine Installation ist nicht erforderlich. Sie ziehen einfach einen Rahmen über den Medikationsplan aus der ePA oder über die Medikation in Ihrer Warenwirtschaft.

Liegt der Medikationsplan als Ausdruck, Fax, Foto oder PDF vor, liest die KI diese Vorlagen aus. Anschließend prüfen Sie die erkannten Arzneimittel und korrigieren bei Bedarf einzelne Zeilen. Abgetippt werden muss dabei nichts.

Schritt 3 · Berechtigung und Aufnahme

Prüfen, welche pDL möglich ist

Der pDL-Check zeigt Ihnen direkt, welche Leistung für die Patientin infrage kommt. Das Ergebnis sehen Sie bereits in MediSnap oder später im Portal.

Aus MediSnap übernehmen Sie die Medikation direkt in die Werkbank. Dort wird die Patientin identifiziert, der Plan kann ergänzt und Beschwerden können erfasst werden. Die pDL-Vereinbarung können Sie für die Patientin ausdrucken und den Fragebogen gemeinsam anhand ihrer Krankengeschichte ausfüllen. Anschließend können Sie den Fall an apodienste senden.

Schritt 4 · Analyse und Bericht

Analyse durchführen, Bericht senden, Leistung abrechnen

Im Portal führen Sie die Medikationsanalyse durch und halten Ihre Empfehlungen fest. Anschließend senden Sie den Bericht per E-Mail oder Post an die Ärztin oder den Arzt, an die Patientin oder den Patienten oder an beide.

Vor der Abrechnung prüft apodienste, ob für diese Person innerhalb der letzten zwölf Monate bereits dieselbe Leistung abgerechnet wurde. So lässt sich eine Doppelabrechnung vermeiden.

Kein zweites Programm, keine manuelle Tipparbeit. Die erfassten Medikationsdaten können direkt für die weitere Bearbeitung und Abrechnung genutzt werden.

Rechnet sich das?

Ab der zweiten Medikationsanalyse im Monat trägt sich das Portal selbst

Die Krankenkassen vergüten pharmazeutische Dienstleistungen zu festen Sätzen. Für apodienste zahlen Sie ebenfalls einen geringen festen Betrag pro Medikationsanalyse.

90,00 € Honorar der Krankenkasse je Medikationsberatung bei Polymedikation
− 5,00 € apodienste je abgerechnetem Fall
85,00 € bleiben Ihnen je Analyse, bei 99 € Monatsgebühr
Weitere Sätze: Blutdruckmessung 11,20 €, Inhalationstraining 20,00 €. Die Betreuung bei oraler Antitumortherapie rechnen Sie ebenfalls über denselben Fall ab. Das Portal kostet 99 € im Monat, dazu 5 € je abgerechnetem Fall und 49 € je weiterer Filiale.
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Datenschutz

Hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards

Der Schutz der Patientendaten hat bei apodienste einen hohen Stellenwert. Das Offizin-Portal verarbeitet Ihre Daten nach denselben hohen Datenschutz- und Sicherheitsstandards wie das gesamte apodienste Portal.

Verschlüsselt gespeichert

Jede Aufnahme und die daraus erkannten Arzneimitteldaten werden verschlüsselt gespeichert. Nur Ihre Apotheke hat Zugriff auf diese Daten.

DSGVO-konform

Ihre Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert. Unsere Datenschutzstandards werden regelmäßig von externen Datenschutzexperten geprüft.

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