Um Polymedikationsanalysen anbieten zu können ist es erforderlich eine Approbation als Apotheker:in sowie eine spezifische Fortbildung, die dem Curriculum der Bundesapothekerkammer (BAK) entspricht vorzuweisen. Die BAK bietet hierfür das modulare Fortbildungsprogramm „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ an. Darüber hinaus werden auch andere Fortbildungen anerkannt, darunter ATHINA, ARMIN, Apo-AMTS, Medikationsmanager BA KlinPharm sowie Weiterbildungen in der Geriatrischen Pharmazie und Allgemeinpharmazie. Apotheker:innen die eine dieser Qualifikationen besitzen, sind berechtigt, Polymedikationsanalysen durchzuführen.
Wenn eine Kundin oder ein Kunde fünf oder mehr verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Polymedikationsanalyse. Die Finanzierung der Medikationsanalyse erfolgt aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Nach der Durchführung der Analyse kann die Apotheke die erbrachte Leistung zur Abrechnung an den NNF übermitteln. Die derzeitige Vergütung beträgt 90 Euro pro Analyse.
Zur Abrechnung wird ein eRx (E-Rezept) in der WaWi (Warenwirtschaft) erstellt und mit einer Sonder-PZN versehen, siehe Tabelle unten:
Quelle: https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/vertrag-und-abrechnung/
Anspruch auf eine Medikationsanalyse haben sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Personen, die dauerhaft fünf oder mehr verschiedene Medikamente einnehmen. Dabei werden nur Arzneimittel berücksichtigt, die systemisch wirken oder inhaliert werden und ärztlich verordnet wurden, beziehungsweise verschreibungspflichtig sind.
In der Regel steht jeder berechtigten Person eine Medikationsanalyse pro Jahr zu. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn sich innerhalb eines Jahres drei wesentliche Medikamente im Medikationsplan ändern, kann eine erneute Analyse durchgeführt werden. Mit dieser erneuten Analyse beginnt der 12-Monatszeitraum dann von vorn.
Als Hinweis: diese Änderungen werden von apodienste sogar automatisch erkannt!
Ganz simpel auf einem Tablet oder mit der Computermaus. Die eigene Unterschrift kann sogar gespeichert und bei Wunsch einfach wiederverwendet werden. Die unterschriebenen Dokumente werden in apodienste abgelegt und können bei Bedarf auch jederzeit ausgedruckt werden.
Das Portal führt wöchentlich eine Datenanalyse aller in der WaWi eingespeicherten Daten durch. Änderungen in der Medikation bei jeweiligen Kund:innen werden automatisch erkannt. Apodienste zeigt Kund:innen, bei denen eine erneute Medikationsanalyse Sinn ergibt dann im "Kontaktieren" Status an.
Ja, gemäß den apothekenrechtlichen Bestimmungen können bestimmte pDLs auch außerhalb der Apothekenräume erbracht werden, insbesondere in Pflege-, oder Altenheimen. Apodienste unterstützt ihre Apotheke dabei, diese Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
Statt jede Leistung einzeln gegenzeichnen zu lassen, können alle erbrachten pDLs durch eine Sammelbestätigung der Heimleitung mit nur einer digitalen Unterschrift bestätigt werden. So sparen Sie Zeit, reduzieren Papierkram und stellen dennoch eine rechtssichere Dokumentation für die spätere Abrechnung sicher.
Nein, die Anforderungen entsprechen denen für die Durchführung von pDLs in der Apotheke. Voraussetzung ist lediglich der Nachweis der entsprechenden Fortbildung. Weitere Informationen dazu finden Sie im FAQ-Bereich unter „pDLs Allgemein“.
Um den Prozess in der Heimversorgung zu erleichtern, bietet apodienste ein automatisiertes Einwilligungsmanagement für die Bewohnerinnen und Bewohner an, so dass die Apotheken die erforderliche Zustimmung zur Durchführung der pDLs ohne großen Mehraufwand und rechtssicher einholen kann .